Sportförderung durch den Kreissportbund Meißen

Gewichtheber

Für gemeinnützige Sportvereine besteht die Möglichkeit, auf den verschiedensten Ebenen zur Unterstützung der Vereinsarbeit Zuschüsse im Rahmen der Sportförderungsrichtlinie zu beantragen.

Auf Grundlage einer guten Zusammenarbeit ist es uns durch die Leistungsvereinbarung mit dem Landratsamt Meißen möglich, unsere Mitgliedsvereine durch die Vergabe von Fördermitteln zu unterstützen.

Förderungen können für folgende Kategorien beantragt werden:

  • Kinder- und Jugendpauschale
  • Übungsleiteraufwandsentschädigung
  • Talentförderung
  • Aus- u. Fortbildung
  • Breitensportmaßnahmen
  • Wettkampfsport ab Deutsche Meisterschaften
  • Kleinsportgeräte

Ein Rechtsanspruch auf Sportförderung besteht jedoch nicht. In der Kategorie Dokumente finden Sie das Formular zur Beantragung von Sportfördermitteln des Landkreises Meißen.

Die zur Verfügung gestellten Zuwendungen werden vom Kreissportbund an die Sportvereine ausgereicht. Antragstellung und Verwendungsnachweisprüfung erfolgt über den Kreissportbund.

>> Hier gelangen Sie zu den Anträgen.