Im Förderjahr 2025 erhalten alle Mitgliedsvereine des Kreissportbundes die Möglichkeit, Mittel aus dem Projekt A „Breitensportentwicklung“ zu beantragen – unabhängig davon, ob zuvor ein Antrag gestellt wurde oder nicht.
Damit möchten wir ein starkes Zeichen für den Breitensport setzen und allen Vereinen die Chance geben, von der Förderung zu profitieren.
Was ist neu?
- Jeder Verein erhält automatisch einen Fördervertrag.
- Es gelten ausnahmsweise keine förmlichen Zugangsvoraussetzungen.
- Die Finanzierung erfolgt teilweise aus Eigenmitteln des Kreissportbundes, da die Nachfrage die regulären Fördermittel übersteigt.
Wichtig: Rücksendefrist beachten!
Damit Ihr Verein gefördert werden kann, muss der zugesandte Vertrag innerhalb von 4 Wochen (Fristende: 30. August 2025) rechtsgültig unterzeichnet zurückgeschickt werden.
Verträge, die nach dem 30. August 2025 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Was müssen Sie tun?
• Vertrag prüfen
• rechtsgültig unterschreiben
• innerhalb von 4 Wochen zurücksenden
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ihr Team vom Kreissportbund Meißen

