Die Bundesregierung hat den "Zukunftspakt Ehrenamt" im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht, um das freiwillige Engagement durch höhere Freibeträge und weniger Bürokratie zu stärken.
Die wesentlichen Maßnahmen sind nun zum 01.01.2026 in Kraft getreten:
• Höhere Pauschalen: Die Ehrenamtspauschale wurde von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr angehoben (§ 3 Nr. 26 a EStG)
• Übungsleiterfreibetrag: Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich (§ 3 Nr. 26 EStG)
• Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde von 45.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht (§ 64 Abs. 3 AO)
• Bei Vereinen mit weniger als 100.000 Euro jährlichen Gesamtumsatz entfällt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO)
• Unter anderem wurde der E-Sport als gemeinnützig anerkannt.


