Jugendförderung
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Kreissportjugend Meißen auf Grundlage der Leistungsvereinbarung des Kreissportbundes Meißen e.V. mit dem Landkreis Meißen
1. Voraussetzung
Der antragstellende Verein muss Mitglied im Kreissportbund sein. Im Sportverein muss im Rahmen der Satzung eine Jugendordnung vorliegen. Diese ist der Sportjugend Meißen bei jedem Antrag anzuhängen.
2. Verfahren
Bezuschussungsfähige Maßnahmen müssen bei der Kreissportjugend Meißen schriftlich beantragt werden. Dafür sind die vorgesehenen Antragsformulare (bearbeitbar, wenn runtergeladen) zu nutzen. Letzter Abgabetermin für die Maßnahmen des laufenden Jahres ist der 30.06. Nicht stattgefundene Maßnahmen müssen sofort abgemeldet oder der neue Termin bekantgegeben werden, wenn die Bewilligung nicht verfallen soll.
3. Förderhöhe
(Hierbei handelt es sich um Rahmenbedingungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht!) Den Zuschuss kann max. 50 % der Gesamtkosten, jedoch pro Einzelmaßnahme max. 400,00 EUR betragen.
Jede einzelne Sportjugendorganisation (Verein) kann pro Jahr insgesamt max. 800,00 EUR Förderung erhalten.
Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Zuwendungsgeber.
Ausgenommen von Maximalförderungen sind die zentralen Maßnahmen der KSJ Meißen.
4. Förderfähigkeit
Förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 10 Teilnehmern bis 27 Jahre, die max. Anzahl der Betreuer über 27 Jahre: 10 % der Teilnehmer.
Priorität haben pädagogisch wertvolle Maßnahmen:
Freizeit- und Erholungsmaßnahmen
Ferienfreizeiten
Jugendbildungsmaßnahmen
Nationale und internationale Jugendbegegnungen
Projekte der Jugendsozialarbeit
Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern und Jugendhelfern
Partnerschaften im Bundesgebiet
5. Nicht förderfähig
Trainingslager, Trainingsbetrieb, Wettkampfsport
Vergütung von Personen im Zusammenhang mit dem Wettkampfsport
Sportgeräte für den ausschließlichen Trainings- und Wettkampfbetrieb
Reisen über kommerzielle Anbieter
6. Bewilligung
Der Vorstand der Kreissportjugend entscheidet über jeden Antrag einzeln. Bei Bewilligung und nach Prüfung und Bestätigung durch den Vorstand des KSJ Meißen erhält der Antragsteller einen Zuwendungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, der rechtsverbindlich von Zuwendungsgeber und Zuwendungsnehmer zu unterzeichnen ist. Die Überweisung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich auf das Vereins-Konto.
7. Abrechnung
Die Abrechnung der jeweiligen Förderungen sollte acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme, jedoch spätestens bis 28.02. des Folgejahres.
Dafür sind die vorgesehenen Verwendungsnachweise (bearbeitbar, wenn runtergeladen) zu nutzen.
Nachzuweisen sind:
Gesamtkosten zahlenmäßig
Kopien der Originalbelege über die Höhe des Zuschusse
Teilnehmerliste mit Anschrift und Unterschrift der Teilnehmer
8. Gründung eines Sportjugendvorstandes / einer Sportjugend im Verein
Der Vorstand der Kreissportjugend Meißen bezuschusst die Gründung einer Sportjugend / eines Sportjugendvorstands im Verein mit einer einmaligen Prämie von bis zu 500,00€. Nachweis: Gründungsprotokoll / Originalunterschriftenliste
9. Unterstützung der Ausbildung von Personen in sportjugendrelevanten Bereichen
Vereine, die Personen in relevanten Themen für die Sportjugend ausbilden, bekommen pauschal 50% der Ausbildungskosten erstattet. Diese pauschale Bezuschussung ist pro Verein zweimal im Jahr möglich.
Relevante Ausbildungen:
- Ausbildung zum Jugendleiter
- Ausbildung zum Multiplikator für Kinderschutz im Sport
- Ausbildung zum Schülerassistenten Sport
- Grundlagenlehrgang (32LE) des C-Übungsleiterlehrgangs für Personen bis zum 26. Lebensjahr
Das Teilnahmezertifikat der jeweiligen Ausbildung ist dabei nachzuweisen.
10. Gültigkeit
Die Förderrichtlinie wurde am 01.02.2018 vom Präsidium des Kreissportbundes Meißen e.V. bestätigt.