Förderung von Baumaßnahmen
Sowohl der Kreissportbund Meißen e. V. als auch der LSB Sachsen fördern Baumaßnahmen der Sportvereine im Landkreis Meißen. Kleinbaumaßnahmen bis 8.500 € fördert der KSB Meißen, Baumaßnahmen ab 2.600 € Zuwendungssumme (mind. 5.200 € Gesamtwertumfang) können über den LSB Sachsen beantragt werden.
- Der antragstellende Verein muss Mitglied im KSB Meißen bzw. im LSB Sachsen sein.
- Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit muss vorgelegt werden.
KSB Meißen:
- Förderfähig sind Kleinbaumaßnahmen bis zu 8.500 € Gesamtwertumfang
- Förderung für Umbau, Erhaltung oder Modernisierung und Instandsetzung von Sportstätten
LSB Sachsen:
- Förderung für Sanierung, Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten und Sportanlagen
KSB Meißen:
- Kleinbaumaßnahmen des KSB Meißen werden mit bis zu max. 60 % Zuwendung, max. 5.100 € gefördert.
LSB Sachsen:
- Die Zuwendungssumme für Baumaßnahmen, die vom LSB Sachsen gefördert werden, beträgt max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einbringung von Eigenleistung (keine Entlohnung, Berechnung nach Mindestlohn) und Sachleistungen (tatsächlicher marktüblicher Nettowert) sind möglich.
Bezuschussungsfähige Maßnahmen müssen beim KSB Meißen bzw. LSB Sachsen schriftlich beantragt werden. Dafür sind die vorgesehenen Antragsformulare zu nutzen. Bemessungsgrundlage ist immer das kostengünstigste Angebot.
KSB Meißen:
Abgabetermin des Antrages für Kleinbaumaßnahmen ist der 31.03. des laufenden Jahres.
Erforderliche Unterlagen:
- mind. 2. Kostenangebote zur geplanten Baumaßnahme
- ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Sportstätte mit einer Gültigkeit von mind. 5 Jahre ab Beendigung der Baumaßnahme
- Begründung über die Notwendigkeit
Nach Bewilligung des Antrages erhalten die Vereine einen Zuwendungsvertrag, der unterschrieben zurückgesandt werden muss. Nach Rücksendung erfolgt die Auszahlung der Zuwendung.
LSB Sachsen:
Anträge von Baumaßnahmen über 200.000 € können bis zum 30.09. des laufenden Jahres und für Baumaßnahmen bis 200.000 € können ganzjährig an den KSB Meißen geschickt werden. Die Bewilligung erfolgt grundsätzlich über die SAB.
Der KSB Meißen und der LSB Sachsen beraten Vereine
- zur Antragstellung und Durchführung sowie zu sport- und baufachlichen bis zu energieökonomischen Fragen.
- zu investiven Maßnahmen an Sportanlagen und Funktionsgebäuden zur Energieeffizienz.
- Sächsischen Energieagentur GmbH (0351-4910 3152) für den Themenbereich erneuerbare Energieanwendung und energiesparende Bauweisen.
Weitere Informationen zur Sportförderung des LSB erhalten Sie hier.
Ich helfe Ihnen gerne weiter!
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Dietmar Görsch
Geschäftsführer