Weitere Fördermöglichkeiten
Über verschiedene Institutionen bzw. Aktionen oder Projekte können Vereine weitere Zuwendungen erhalten. Einige dieser Möglichkeiten haben wir hier aufgelistet.
- Fördersumme max. 2.000 €
- Antragsfrist: 31.01., verlängert bis 28.02.2023 (vorrangig gefördert wird die Leistungsprämierung)
- Weitere Informationen
- Croedfunding-Projekt an dem sich die Sparkasse Meißen beteiligt
- Vereine können auf 99funken.de Projekte ein- und vorstellen, es bekannt machen und Mitmenschen zum Unterstützen motivieren
- Antragsfrist: 31.10. für das Folgejahr
- Weitere Informationen
Die „Stiftung für den Sport“ unterstützt seit 2001 den Breitensport und fördert besonders talentierte Sportlerinnen und Sportler im Landkreis Meißen.
Die Fördergelder werden in der Regel einmal pro Jahr entsprechend der nachfolgend genannten Förderbereiche durch den Stiftungsrat vergeben:
- Prämierung des erfolgreichsten Sportlers bzw. der erfolgreichsten Sportlerin einer Wettkampfsaison in den Altersgruppen AK 10, AK 14, AK 18 und AK 27 sowie deren Übungsleiter (Leistungsprämierung)
- Finanzielle Unterstützung der Talentestützpunkte im Landkreis Meißen (Talentestützpunkte)
- Besondere Projekt- und Situationsförderung von Sportlern und Mannschaften (Förderung zielorientierter Maßnahmen)
- Punktuelle Unterstützung einzelner Sportarten bei der Schaffung von grundlegenden und nachhaltigen Voraussetzungen für die Ausübung und Weiterentwicklung der sportlichen Betätigung (Förderung besonderer Einzelprojekte)
- Förderanträge sind bis zum 10. Januar des laufenden Jahres beim Landratsamt Meißen, Stiftung für den Sport, Postfach 10 01 52, 01651 Meißen, einzureichen.
- Stifter-helfen ist das IT-Portal für Vereine, Stiftungen, gGmbHs und andere gemeinnützige Organisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es vermittelt ausschließlich an Non-Profits Produktspenden namhafter IT-Unternehmen sowie Sonderkonditionen und Know-how rund um moderne Technologien.
Antragsberechtigt
- eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen
Förderfähige Maßnahmen
- Schulische und außerschulische Bildungsangebote, die im Rahmen der sechs Bildungsbereiche der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) stattfinden
- Fortbildungen und Qualifizierungen von Multiplikator*innen und Lehrenden zu BNE
- Die Erstellung von Bildungsmaterialien und Online-Angebote zu BNE-Themen
Förderfähig sind dabei nur solche Aktivitäten, die Inhalte und Fragestellungen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vermitteln und somit den Charakter einer Bildungskomponente aufweisen.
Es werden in der Regel nur Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von mindestens 15 Personen gefördert (Bei Multiplikator*innen-Schulungen: mindestens 10 Personen).
Die Sächsische Jugendstiftung initiiert eigene Programme und unterstützt Initiativen, die im Freistaat Sachsen wirksam und beheimatet sind. Originalität, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein sind neben Vorbildwirkung und vor allem Gemeinsinn besonders wichtige Aspekte solcher, von der Sächsischen Jugendstiftung, unterstützter Projekte.
Hoch vom Sofa! will Jugendliche dazu ermuntern, sich einzumischen – im Dorf, in der Stadt oder im Viertel. Gefragt sind Ideen, mit denen vor der eigenen Haustür etwas verändert und gestaltet werden soll.
Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Ich helfe Ihnen gern weiter!

Romy Meuche
Vereinsberaterin Sportförderung