Seit vergangenem Freitag, dem 04. März gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung bis einschließlich 19. März 2022. So haben zum Beispiel auch Ungeimpfte wieder die Möglichkeit, Zugang zu allen Sportstätten zu bekommen.
Für sämtliche Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen wie auch für entsprechende Veranstaltungen mit höchstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmenden muss ab Freitag (nur noch) ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden.
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb heißt dies zudem: Die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich. Zutritt erhalten alle Teilnehmenden und Gäste demnach, wenn sie vollständig geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind. Der Nachweis muss vorab erbracht werden. Im Außenbereich ist gar kein Nachweis mehr erforderlich.
Die Öffnung von Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern unterliegt der 3G-Regel. Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern, können zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel wählen. Bei 2G sind die oben genannten Kapazitätsbeschränkungen anzuwenden, während beim 3G-Modell eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität greift. Sowohl bei kleineren, als auch Großveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden.
Eine Übersicht bietet die tabellarische Dartsellung des Landessportbundes Sachsen.