Wir fördern die Jugendarbeit im Sport!
Wir haben schon lange erkannt, dass der Nachwuchs unsere Zukunft ist und möchten euch aus diesem Grund auch finanziell unterstützen. Was für uns Sportjugendarbeit bedeutet? Für uns ist es ein Sammelbegriff für alle pädagogischen Maßnahmen, die sich auf Kinder und Jugendliche (bis 26 Jahre) beziehen und von unseren Sportvereinen eingeleitet und verantwortet werden.
Der antragstellende Verein muss Mitglied im Kreissportbund sein. Im Sportverein muss im Rahmen der Satzung eine Jugendordnung vorliegen. Diese ist der Sportjugend Meißen bei jedem Antrag anzuhängen.
Bezuschussungsfähige Maßnahmen müssen bei der Kreissportjugend Meißen schriftlich beantragt werden. Dafür sind die vorgesehenen Antragsformulare zu nutzen. Letzter Abgabetermin für die Maßnahmen des laufenden Jahres ist der 30.06. Nicht stattgefundene Maßnahmen müssen sofort abgemeldet oder der neue Termin bekannt gegeben werden, wenn die Bewilligung nicht verfallen soll.
Der Zuschuss kann max. 50 % der Gesamtkosten, jedoch pro Einzelmaßnahme max. 400,00 € betragen.
- Jede Vereinsjugend kann pro Jahr insgesamt max. 800,00 € Förderung erhalten.
- Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Zuwendungsgeber.
- Ausgenommen von Maximalförderungen sind die zentralen Maßnahmen der KSJ Meißen.
Mit einer einmaligen Prämie von bis zu 500,00 €. wird die Gründung eines Sportjugendvorstandes/ einer Sportjugend im Verein bezuschusst.
Vereine, die Personen in relevanten Themen für die Sportjugend ausbilden, bekommen pauschal 50% der Ausbildungskosten erstattet. Diese pauschale Bezuschussung ist pro Verein zweimal im Jahr möglich.
Förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 10 Teilnehmern bis 27 Jahre, die max. Anzahl der Betreuer über 27 Jahre: 10 % der Teilnehmer.
Priorität haben pädagogisch wertvolle Maßnahmen:
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen
- Ferienfreizeiten
- Jugendbildungsmaßnahmen
- Nationale und internationale Jugendbegegnungen
- Projekte der Jugendsozialarbeit
- Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern und Jugendhelfern
- Ausbildung zum Jugendleiter
- Ausbildung zum Multiplikator für Kinderschutz im Sport
- Ausbildung zum Schülerassistenten Sport
- Grundlagenlehrgang (32LE) des C-Übungsleiterlehrgangs für Personen bis zum 26. Lebensjahr
- Partnerschaften im Bundesgebiet
- Gründung eines Sportjugendvorstandes/ einer Sportjugend im Verein
Nicht förderfähig sind beispielsweise Kosten für:
- Trainingslager, Trainingsbetrieb, Wettkampfsport
- Vergütung von Personen im Zusammenhang mit dem Wettkampfsport
- Sportgeräte für den ausschließlichen Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Reisen über kommerzielle Anbieter
Der Vorstand der Kreissportjugend entscheidet über jeden Antrag einzeln. Bei Bewilligung und nach Prüfung und Bestätigung durch den Vorstand des KSJ Meißen erhält der Antragsteller einen Zuwendungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, der rechtsverbindlich von Zuwendungsgeber und Zuwendungsnehmer zu unterzeichnen ist. Die Überweisung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich auf das Vereins-Konto.
Die Abrechnung der jeweiligen Förderungen sollte acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme, jedoch spätestens bis 28.02. des Folgejahres. Dafür sind die vorgesehenen Verwendungsnachweise (bearbeitbar, wenn runtergeladen) zu nutzen.
Nachzuweisen sind:
- Gesamtkosten zahlenmäßig
- Kopien der Originalbelege über die Höhe der Zuschüsse
- Teilnehmerliste mit Anschrift und Unterschrift der Teilnehmer
- Gründungsprotokoll, Unterschriftenliste im Original bei Gründung eines Sportjugendvorstandes/ einer Sportjugend
- Teilnahmezertifikat der jeweiligen Ausbildung
Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Ich helfe Ihnen gern weiter!
Manuela Tischler
Vereinsberaterin Sportjugend