Kreis-Kinder- und Jugendspiele
Die Kreis-Kinder- und Jugendspiele sind der sportliche Höhepunkt im Bereich des Kinder- und Jugendsportes im Kreissportbund Meißen. Über 3000 junge Sportler und ca. 800 Kampf- und Schiedsrichter nehmen an den Wettkämpfen in über 25 Sportarten teil.
Die Sportspiele sind eine sehr gute Ergänzung zu den Wettkampfsystemen der einzelnen Sportarten. Hier bekommen auch Anfänger und sportliche Neueinsteiger in vielen Sportarten ihre Chance zur Teilnahme an einem Wettbewerb mit Medaillenchancen.
- Regional sportpolitischer Höhepunkt im Wettkampfsport zur Talentsichtung und Mitgliedergewinnung.
- Grundsätzlich sollen mit den KJS zusätzliche Wettkämpfe über das bestehende System der Landesfachverbandswettkämpfe organisiert werden.
- Die Wettkämpfe müssen nicht zwingend den geltenden Wettkampfregularien der Landesfachverbände folgen und können auch modifiziert werden, der Leistungsgedanke (Vergleich) bleibt aber vordergründiges Ziel.
Die Kreis-Kinder- und Jugendspiele 2025 finden vom 23.05. bis 15.06. statt.
- Der KSB gibt, in Absprache mit den Ausrichtern, einen Zeitraum von 4 aufeinanderfolgenden Wochenenden für die Durchführung der KJS vor.
- Der KSB gestaltet an einem der 4 Wochenenden im Rahmen eines oder mehrerer Wettkämpfe eine zentrale Eröffnungsveranstaltung, ein Rahmenprogramm kann umgesetzt werden.
- Der Ausrichter muss eine Ausschreibung des Wettkampfes dem Antrag beifügen.
- Es sind nur Sportarten (WK/Angebote) im zulässigen Zeitraum zuwendungsfähig (KJS Sommer: 4 aufeinanderfolgende Wochenenden im festgelegten Zeitraum).
- Die Mindest-Teilnehmerzahl pro KJS beträgt 10 Sportler.
- Vorrangig sollen die Wettkämpfe an Teilnehmer aus dem Landkreis Meißen gerichtet sein. Es können aber auch Teilnehmer aus anderen Landkreisen teilnehmen. Diese müssen jedoch in der Auswertung extra angegeben werden
- Auch das Veranstalten von Schulwettkämpfen ist möglich.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren einer im Landkreis Meißen ansässigen Bildungseinrichtung oder eines Vereins.
- Es werden nur Teilnehmende im zulässigen Zeitraum ausgezeichnet
- Teilnehmende aus notwendigen Vorrunden/Qualifikationen können dann gezählt werden, wenn das Finale innerhalb des zulässigen Zeitraums stattfindet.
- Der Ausrichter stellt den Förderantrag schriftlich bis zum durch den Veranstalter bekanntgegeben Einsendetermin. Dem Antrag sind die ausgefüllte Ausschreibungsvorlage und der Finanzplan hinzuzufügen.
- Dem Ausrichter stehen kostenfrei Medaillen und Urkunden auf Anfrage beimVeranstalter zur Verfügung.
o Medaillen für Platzierungen 1-3
o Urkunden A4 für Platzierungen 1-6 (zum individuellen Texteindruck)
- Der Verwendungsnachweis, inklusive aller Belege und Kurzeinschätzung werden spätestens 3 Wochen nach der Veranstaltung beim KSB eingereicht.
- Für den Nachweis über Auszahlungen an Kampf- und Schiedsrichter ist die Vorlage des KSB zu verwenden.
- Belege, die dem Verwendungsnachweis nicht beigelegt werden können, sind nach Verfügbarkeit nachzureichen. Bitte dazu bei der Abgabe den KSBinformieren.
- Dem Veranstalter (KSB Meißen) sind nach Möglichkeit Presseinformationen, Fotos oder Berichte zum Wettkampf zur Verfügung zu stellen für jegliche Art derÖffentlichkeitsarbeit des KSB. Die Dokumentation mittels der eingereichten Unterlagen gewährleistet der KSB gegenüber dem LSB.
- Für Veröffentlichungen ist immer die Bezeichnung „Kinder- und Jugendsportspiele“ zu verwenden
1. Antrag stellen
Um Ausrichter zu werden muss zunächste ein Antrag beim KSB eingereicht werden. Zum Antrag gehört das Antragsformular und der Finanzplan (siehe unten). Je Sportart kann nur ein ausrichtender Verein bezuschusst werden.
2. Ausschreibung
Anschließend wird durch den Ausrichter eine detaillierte Ausschreibung erstellt. Hierbei unterstützen wir gern.
3. Bestätigung durch den KSB
Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt deren Prüfung durch den KSB.
Mehr Informationen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.