Förderung von Großsportveranstaltungen
Der Kreissportbund Meißen e. V. fördert Großsportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung.
- Der antragstellende Verein muss Mitglied im KSB Meißen sein.
- Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit muss vorhanden sein.
Förderfähig sind Ausgaben zur Absicherung der Sportveranstaltung, wie z.B.
- Aufwandsentschädigungen für Kampf- oder Schiedsrichter, Helfer
- Hallen- und Platzmieten/Leihgebühren
- Büromaterial/Porto
- Ausstattung/Geräte
- Ausgestaltung
- Medizinische Betreuung
Nicht zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben :
- wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- insbesondere Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Ausgaben für Sportlerbälle
- Preisgelder
- Pro Veranstaltung bis zu max. 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- max. 1000 €/Veranstaltung
- Ausgaben zur Absicherung der Sportveranstaltung
- Antrag ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit der Ausschreibung bzw. dem Programm der Veranstaltung beim KSB bis 31.01. einreichen.
- Nach Bewilligung erhalten die Vereine einen Zuwendungsvertrag per E-Mail, welcher unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
- Danach erfolgt die Auszahlung auf das Vereinskonto.
- Bis zum 28.02. des Folgejahres ist der Verwendungsnachweis ohne Vorlage von Belegen einzureichen.
wichtige Dokumente
Das könnte Sie auch interessieren!