Förderung von Breitensportentwicklung
Sowohl der Kreissportbund Meißen e.V. als auch der LSB Sachsen fördern die Breitensportentwicklung, insbesondere Übungsleiter, Trainer, Vereinsmanager sowie Kinder/Jugendliche und Erwachsene 50 + in den Vereinen.
- Der antragstellende Verein muss Mitglied im KSB Meißen bzw. im LSB Sachsen sein.
- Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit muss vorhanden sein.
- Der Mindestjahresbeitrag pro Kind/Jugendlichem muss mind. 20 € und pro Erwachsenem mind. 40 € betragen.
KSB Meißen:
- Über den Antrag für Projekt A – Breitensportentwicklung können Vereine ebenfalls Sportförderung für Übungsleiter, Trainer, Vereinsmanager etc. sowie der Anteil an Kindern und Jugendlichen und Erwachsene 50 + beantragt werden.
- Berechnungsgrundlage sind die Daten der Bestandserhebung und die Übungsleiterdaten, die zu Beginn des Jahres über das Verminet an den LSB Sachsen übermittelt werden.
- Der Antrag ist ca. ab April bis zum 15.06. des laufenden Jahres an den KSB Meißen zu stellen.
- Nach Bewilligung erhalten die Vereine einen Zuwendungsvertrag per E-Mail, welcher unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
- Die Auszahlung erfolgt nach Eingang des Zuwendungsvertrages.
LSB Sachsen:
- Einen Antrag für die Sportförderung Breitensportentwicklung können Vereine über das Portal Verminet vom 01.12. bis 31.01. des laufenden Jahres stellen.
- Hierfür ist es notwendig, dass die Bestanderhebung im gleichen Zeitraum über das Verminet abgeschlossen ist.
- Der Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben im Original zusammen mit dem Übungsleiterblatt und ggf. den Lizenzkopien an den KSB Meißen geschickt werden.
- Nach Bewilligung des Antrages erhalten die Vereine einen Zuwendungsvertrag per E-Mail vom LSB Sachsen, der unterschrieben zurückgesandt werden muss.
- Nach Rücksendung erfolgt die Auszahlung der Zuwendung in zwei Raten.
KSB Meißen:
- Die zu beantragende Zuwendung ergibt sich aus der Summe der lizenzierten Übungsleiter/ Vereinsmanager/ Jugendleiter (bis zu 80 €/Person), der Anteil der Kinder und Jugendlichen (bis zu 5€/Person) von 0 bis 18 Jahre sowie der Summe der Mitglieder 50+ (bis zu 2€/Person).
LSB Sachsen:
- Die zu beantragende Zuwendung ergibt sich aus der Summe Kategorie bezogener pauschaler Festbeträge, die anhand von Fördereinheiten (FE) für nebenberuflich tätige lizenzierte Übungsleiter (ÜL), für Übungsgruppen im Kinder- und Jugendsport (ÜG) sowie für den Zuwachs der Kinder 0 bis 6 Jahre sowie der Senioren 50+ ermittelt werden.
- Unabhängig der tatsächlichen Gruppengröße gilt für alle der Schlüssel 1:10.
KSB Meißen:
- Übungsleiteraufwandsentschädigungen
- Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Kleinsportgeräte bis 410 €
LSB Sachsen:
- Übungsleiteraufwandsentschädigungen
- Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Absicherung des Übungs- und Trainingsbetriebs
Nicht förderfähig:
- hauptberuflich tätige Übungsleiter/Trainer/Vereinsmanager u.ä.
Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Ich helfe Ihnen gern weiter!

Romy Meuche
Vereinsberaterin Sportförderung