Förderung von Breitensportentwicklung
Sowohl der Kreissportbund Meißen e.V. als auch der LSB Sachsen fördern die Breitensportentwicklung, insbesondere Übungsleiter, Trainer, Vereinsmanager sowie Kinder/Jugendliche und Erwachsene 50 + in den Vereinen.
- Der antragstellende Verein muss Mitglied im KSB Meißen bzw. im LSB Sachsen sein.
- Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit muss vorhanden sein.
- Der Mindestjahresbeitrag pro Kind/Jugendlichem muss mind. 20 € und pro Erwachsenem mind. 40 € betragen.
KSB Meißen:
- Über den Antrag für Projekt A – Breitensportentwicklung können Vereine ebenfalls Sportförderung für Übungsleiter, Trainer, Vereinsmanager etc. sowie der Anteil an Kindern und Jugendlichen und Erwachsene 50 + beantragt werden.
- Berechnungsgrundlage sind die Daten der Bestandserhebung und die Übungsleiterdaten, die zu Beginn des Jahres über das VereinsPortal an den LSB Sachsen übermittelt werden.
- Der Antrag ist ab Januar bis zum 15.06. des laufenden Jahres an den KSB Meißen zu stellen.
- Nach Bewilligung erhalten die Vereine einen Zuwendungsvertrag per E-Mail, welcher unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
- Die Auszahlung erfolgt nach Eingang des Zuwendungsvertrages.
LSB Sachsen:
- Einen Antrag für die Sportförderung Breitensportentwicklung können Vereine über das VereinsPortal vom 15.12. bis 31.01. des laufenden Jahres stellen.
- Hierfür ist es notwendig, dass die Bestanderhebung im gleichen Zeitraum über das VereinsPortal gesendet und bestätigt worden ist.
- Der Antrag muss über das VereinsPortal versendet werden, damit die Frist gewahrt ist. Danach ist der Antrag auszudrucken und rechtswirksam zu unterschreiben.
- Der unterschriebene Antrag wird dann eingescannt und als Upload im VereinsPortal gespeichert.
- Nach Bewilligung des Antrages erhalten die Vereine einen Zuwendungsvertrag über das VereinsPortal vom LSB Sachsen, der unterschrieben werden muss.
- Der Vertrag ist einzuscannen und als Upload im Vereinsportal zu speichern.
- Danach erfolgt die Auszahlung der Zuwendung in zwei Raten.
KSB Meißen:
- Die zu beantragende Zuwendung ergibt sich aus der Summe der lizenzierten Übungsleiter/ Vereinsmanager/ Jugendleiter (bis zu 80 €/Person), der Anteil der Kinder und Jugendlichen (bis zu 5€/Person) von 0 bis 18 Jahre sowie der Summe der Mitglieder 50+ (bis zu 2€/Person).
LSB Sachsen:
- Die zu beantragende Zuwendung pro Sportverein ergibt sich aus der Summe Kategorie bezogener pauschaler Festbeträge für tätige lizenzierte Engagierte und für Übungsgruppen im Kinder- und Jugendsport (ÜG) des Vereins, die anhand von Fördereinheiten (FE) auf Grundlage der gemeldeten Mitglieder des Vereins berechnet werden.
- Unabhängig der tatsächlichen Gruppengröße gilt für alle der Schlüssel 1:10.
- Ab 2023 ist eine parallele Förderung der Tätigkeit eines Engagierten in der Sportpraxis (mit ÜL/Tr-Lizenz) und im Vereinsmanagement (mit VM/JL-Lizenz) möglich.
- Die Förderung für lizenzierte Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter beträgt 480 €.
- Für "in Ausbildung stehende" Zertifikatsinhaber (ÜL min. 30 LE) werden 200 € in Ansatz gebracht.
- Lizenzen sind noch ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit förderfähig.
KSB Meißen:
- Aufwandsentschädigungen nebenberuflich tätiger lizenzierter Personen
- Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Kleinsportgeräte bis 800 €
LSB Sachsen:
- für die Aufwandsentschädigung und die Aus- und Fortbildung nebenberuflich tätiger lizenzierter Personen,
- Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Absicherung des Übungs- und Trainingsbetriebs
Nicht förderfähig:
- hauptberuflich tätige Übungsleiter/Trainer/Vereinsmanager u.ä.