Förderung von Großsportgeräten
Sowohl der Kreissportbund Meißen e.V. als auch der LSB Sachsen fördern den Kauf von Großsportgeräten der Sportvereine im Landkreis Meißen.
- Der antragstellende Verein muss Mitglied im KSB Meißen bzw. im LSB Sachsen sein.
- Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit muss vorhanden sein.
KSB Meißen:
- Förderung von Ersterwerb von neuen Großsportgeräten, die zur Erfüllung der satzungsmäßigen Ziele in das Vereinseigentum übergehen
- Geräte zur Ausübung der Sportart, zur Ausstattung von Sporthallen, -anlagen und -plätzen, die sich im Vereinseigentum befinden oder bei denen der Sportverein die Nutzung der Sportstätte über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab Kauf der Geräte vertraglich gebunden besitzt
- Ab 800 €/Gerät
LSB Sachsen:
- Förderung von eines neuen (nicht gebrauchten) Sportgerätes, das zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele in das Vereinseigentum übergeht.
- Geräte zur Ausübung der Sportart, zur Ausstattung von Sporthallen, -anlagen und -plätzen, die sich im Vereinseigentum befinden oder bei denen der Sportverein die Nutzung der Sportstätte über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab Kauf der Geräte vertraglich gebunden besitzt
- Ab 1.000 €/Gerät
Nicht förderfähig:
- Einbaugeräte (Geräte, die mit dem Gebäude fest verbunden sind),
- Kleinsportgeräte (z. B. Bälle, Nordic-Walking-Stöcke u.ä.)
- persönliche Sportgeräte/-ausrüstungen (Ski, Rennräder, Waffen, Sportbekleidung u.ä.)
- Videotechnik, Computer, Kopiergeräte u.ä.
- Kleinbusse, Geräte-/Transportwagen u.ä.
- Transport- und Verpackungskosten sowie
- Ersatzteile für Geräte
Bezuschussungsfähige Maßnahmen müssen beim KSB Meißen bzw. LSB Sachsen schriftlich beantragt werden. Dafür sind die vorgesehenen Antragsformulare zu nutzen. Bemessungsgrundlage ist das kostengünstigste Angebot ohne Versand-, Transport oder vgl. Kosten.
KSB Meißen:
Abgabetermin des Antrages für Großsportgeräte ist der 31.03. des laufenden Jahres.
Erforderliche Unterlagen:
- mind. 2 Kostenangebote
- ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Sportstätte bei Bedarf
Nach Bewilligung des Antrages erhalten die Vereine einen Zuwendungsvertrag, der unterschrieben (per E-Mail) zurückgesandt werden muss. Nach Kauf und Einsendung der Rechnung sowie des Zahkungsbeleges (per E-Mail) erfolgt die Auszahlung der Zuwendung.
LSB Sachsen:
Der Beantragungszeitraum (über das VereinsPortal) für Großsportgeräte ist vom 15.12. - 31.03. des laufenden Jahres.
Der Antrag ist nur möglich, wenn die Bestandsmeldung über das VereinsPortal bis zum 31.01. erfolgte.
Erforderliche Unterlagen:
- mind. 3 Kostenangebote
- ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Sportstätte bei Bedarf
Der unterschriebene Antrag nebst der erforderlichen Unterlagen werden per Upload im VereinsPortal gespeichert. Auf postalischen Versand kann verzichtet werden.
Der Status des Antrages kann direkt im VereinsPortal eingesehen werden.
Nach Bewilligung des Antrages erhalten die Vereine einen Zuwendungsvertrag über das VereinsPortal, der unterschrieben wieder im VereinsPortal abzuspeichern ist. Nach Kauf und dem Upload der Rechnung und des Zahlungsnachweises erfolgt die Auszahlung der Zuwendung, nach Prüfung durch den LSB, bis zum 30.10. des laufenden Jahres.
Hinweise Antrag LSB:
- Zweckbindungsfrist 5 Jahre
- keine Mittelverwendung aus dem Projekt Breitensportentwicklung (bei LFV nicht aus VEW und TEW)
- Der Vertragspartner hat an geeigneter Stelle auf folgendes hinzuweisen: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
- Vorrangige Förderung für Vereine mit hohem Anteil von Kinder/Jugendlichen, Mehrspartenvereine und Stützpunktvereine
Weitere Informationen zur Sportförderung des LSB erhalten Sie hier.