Vereinsportal
Das neue Vereinsportal ist der Nachfolger von Verminet und wird genauso zuständig sein für:
- Stammdatenverwaltung
- Bestandsmeldungen
- Breitensportförderung
- Großsportgeräte - Förderung
- Belegwesen
- Lizenzverwaltung
- Ehrungen
Zum Vereinsportal
Was ist neu?
- Zeitraum: 15.12. – 31.01.
- Vereinfachung der Sportartenliste: Verein wählt nur Sportart/Abteilung aus
- Merkmal „Mitgliedschaft im LFV“ (inkl. FV-Nummer) wird durch LFV selbst gesetzt
- Sichtbar für jeden Verein / Kontrolle über LFV-Mitgliedschaften
- Bestandsmeldungen des LSB an DOSB wird genauer
- Kontrolle der Vereins-/Personaldaten durch SV vor jeder Bestandserhebung
- Abfrage des jährlichen Mindestbeitrags (20€/40€) in Schritt 1 (Förderkriterium)
- Zusatzfragen fallen weg, ggf. als freiwillige Umfrage durchführbar
- Kontrolle und Update der Stammdaten durch Verein vor jeder BE ist Pflicht
- Mitgliederliste einlesen mit der Austauschdatei.xlsx
- Abgabe der BE als Voraussetzung für die Beantragung der Sportförderung
- Verein kann jahrgangsweise Berichte zur BE selbst erstellen
- Zeitraum für Antrag und VWN im Projekt BRE: 15.12. - 31.01. / ESG: 15.12. – 31.03.
- Antragstellung und Abgabe VWN in einem Schritt möglich
- Erst möglich nach Freigabe BE durch den KSB
- Direkter Upload des unterschriebenen Antrags-/Vertrags-/VWN-Formulars durch Verein
- Auf postalischen Versand der Förderdokumente kann verzichtet werden
- Verzicht auf Lizenzkopien: alle förderfähigen Lizenzen sollen bereits im Portal (Lizenzdatenbank) hinterlegt sein
- Voraussetzung 1: regelmäßige Zuarbeit des aktuellen Lizenzbestands durch LFV (Landesfachverband)
- Voraussetzung 2: Verlängerung des Förderzeitraums um ein Jahr nach Ablauf
- Erweiterung der Förderschwerpunkte
- Parallele Förderung von Sportpraxis (ÜL/TR) und Vereinsmanagement (VM/JL)
- Erhöhung der Förderung für VM/JL auf 480€
- Erhöhung der Förderung
- Für lizenzierte Vereinsmanager und Jugendleiter auf 480€
- Für „in Ausbildung stehend“ auf 200€ pro tätigem Zertifikatsinhaber
- Versand der Zuwendungsbescheide direkt über das Vereinsportal
- Auf das Einreichen der Originalrechnungen per Post als Nachweis kann verzichtet werden
- Abrechnung der Förderung erfolgt direkt im Vereinsportal
- Upload der Scans der Originalrechnung und des Zahlungsnachweises
- Alle Änderungen werden durch KSB/SSB freigegeben: Steigerung der Datenqualität
- Verbindliche Pflege der Funktionärsdaten: Abgleich Vertretungsberechtigung laut VR-Auszug durch KSB/SSB
- E-Mail-Adresse des Vereins wird Pflicht: ausschließlich elektronische Kommunikation
- Zentrale Personendatenbank aller Module/Bereiche
- EA-Funktion + Lizenzdaten + Ehrungen + Förderung in einem (Personen-) Datensatz zusammengeführt
- Geburtsdatum der Funktionäre notwendig
- Vereinspostfach – Dokumentenmanagementsystem in Planung (vstl. Ab Mitte 2023)
- Elektronische, papierlose Kommunikation
- Belege / Beitragsrechnungen / Förderdokumente / …
- E-Mail-Adresse des Vereins wird Pflicht
- Ausschließlich elektronische Kommunikation zwischen Verein und KSB/LSB
- Insbesondere für Sportförderung notwendig
- Verbindliche Pflege der Funktionärsdaten + einheitliche Personendatenbank
- Angabe aller vertretungsberechtigten Personen pro SV
- Notwendig zur Kontrolle der Unterschriftenberechtigung
- Funktionärsdaten + Lizenzdaten + Ehrungen + Förderung werden in einem (Personen-)Datensatz zusammengeführt
- Geburtsdatum der Funktionäre deshalb notwendig
- Änderungen und Anträge im Portal werden durch KSB/SSB geprüft und freigegeben
- Bei Rückfragen/ Korrekturen bekommt Verein Info per E-Mail
- Erneute Bearbeitung im Vereinsportal
- Versand Sachsensport
- Erfolgt ab 2023 ausschließlich an die offizielle Vereinsadresse in entsprechender Anzahl
- Verein wird gebeten, die Exemplare im Verein an die Zielgruppen zu verteilen
- Zusätzlich als Download auf der Homepage des LSB
- Über postalischen Versand (ja/nein) entscheidet Verein selbst
- Beitragsrechnung des LSB wird im Vereinsportal zum Download zur Verfügung gestellt
- Ablaufende Freistellungsbescheide der Vereine
- Automatische Infomail an Vereinsadresse ein halbes Jahr vor Ablauf
- Förderfähigkeit des Vereins endet, wenn Bescheid älter als fünf Jahre
Anleitungen des Landessportbund Sachsen
Grundlagen Vereinsportal
Abgabe der Bestandserhebung
Antragstellung der Sportförderung
weiterhin beraten wir Sie gern zu folgenden Themen